Kurz gesagt
- Fahrer müssen vor der ersten Fahrt und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).
- Fahren dürfen nur Mitarbeiter, die unterwiesen sind, ihre Befähigung gezeigt haben und vom Unternehmen als Fahrer bestimmt sind (DGUV Vorschrift 70, § 35).
- Jede Unterweisung wird dokumentiert: Datum, Themen, wer unterwiesen hat und wer teilgenommen hat.
Wer unterwiesen werden muss
Jeder, der für den Betrieb ein Fahrzeug führt: angestellte Fahrer, Aushilfen, Springer, Disponenten mit Firmenwagen. Die Grundlage ist doppelt: Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen (§ 12 ArbSchG). Die DGUV Vorschrift 70 erlaubt das selbstständige Führen von Fahrzeugen nur Mitarbeitern, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet und unterwiesen sind, ihre Befähigung gezeigt haben und vom Unternehmer als Fahrer bestimmt wurden (§ 35).
Auch Beifahrer und Mitfahrer in der Einarbeitung („Ride Along“) gehören dazu, soweit sie be- und entladen oder Ladung sichern.
Wann unterwiesen wird
- Vor der ersten Fahrt – also vor dem ersten Einsatz, nicht irgendwann in der ersten Woche
- Mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1)
- Zusätzlich bei Anlass: neues Fahrzeugmodell, E-Transporter, neue Ladetechnik, nach einem Unfall oder wiederholten Verstößen
Themen für Fahrer und Zusteller
- Abfahrtskontrolle vor Schichtbeginn
- Ladungssicherung und Zuladung
- Rückwärtsfahren, Rangieren, Einweiser
- Verhalten bei Unfall, Panne und Schaden
- Handy, Navi und Scanner während der Fahrt
- Alkohol, Drogen, Medikamente
- Müdigkeit, Pausen und Arbeitszeit
- Ein- und Aussteigen, Stolper- und Rutschgefahr
- Heben und Tragen von Paketen
- Hebebühne, Rampe, Sackkarre
- Laden von E-Fahrzeugen
- Tankkarte, Schadenmeldung und Fahrtenbuch
So kommt es auch an
Die Unterweisung muss verständlich sein – auch für Fahrer mit wenig Deutschkenntnissen. Kurze Einheiten mit Beispielen aus dem eigenen Alltag wirken besser als ein langer Foliensatz. Digitale Unterweisungen sind erlaubt, sollen die persönliche Unterweisung aber ergänzen, nicht ersetzen: Fragen müssen gestellt und beantwortet werden können.
Ein praktischer Rhythmus: einmal im Jahr eine ausführliche Unterweisung für alle, dazwischen kurze Themen beim Schichtbeginn, etwa nach einem Schaden oder vor dem Winter.
Dokumentation
Jede Unterweisung wird dokumentiert (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Festhalten solltest du:
- Datum und Dauer
- Themen der Unterweisung
- Wer unterwiesen hat
- Wer teilgenommen hat – mit Unterschrift oder digitaler Bestätigung
Daraus ergibt sich auch die nächste Frist: zwölf Monate nach der letzten Unterweisung.
Checkliste
- Liste aller Fahrer mit Datum der letzten Unterweisung
- Erstunterweisung vor dem ersten Einsatz fest eingeplant
- Jährlicher Termin für alle, Nachholtermin für Abwesende
- Themenliste an Fahrzeuge und Touren angepasst
- Nachweise mit Unterschrift zentral abgelegt
- Fahrer schriftlich als Fahrer bestimmt
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 01.11.2026.