Kurz gesagt
- Betrieblich genutzte Fahrzeuge müssen mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden (DGUV Vorschrift 70, § 57).
- Das Ergebnis muss schriftlich festgehalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
- Die Hauptuntersuchung (TÜV) ersetzt die UVV-Prüfung nicht. Dazu kommt die tägliche Abfahrtskontrolle durch den Fahrer.
Was die UVV-Prüfung ist
„UVV“ steht für Unfallverhütungsvorschrift. Für Fahrzeuge gilt die DGUV Vorschrift 70. Sie verlangt, dass der Unternehmer seine Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen lässt (§ 57 Abs. 1). Die Ergebnisse sind schriftlich festzuhalten und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren (§ 57 Abs. 2).
Das gilt für alle Fahrzeuge, die der Betrieb einsetzt – vom Caddy über den Sprinter bis zum 7,5-Tonner, ob gekauft, geleast oder gemietet. Privatfahrzeuge, die Mitarbeiter nur gelegentlich dienstlich nutzen, sind nach Auffassung der Berufsgenossenschaften nicht erfasst.
Wer prüfen darf
Prüfen darf ein Sachkundiger: jemand mit ausreichenden Kenntnissen der Fahrzeugtechnik, der den betriebssicheren Zustand beurteilen kann. In der Praxis sind das Kfz-Werkstätten, Prüforganisationen wie TÜV oder Dekra – oder eigene Mitarbeiter, die dafür geschult wurden. Viele Betriebe lassen die UVV-Prüfung gleich beim Service oder bei der Hauptuntersuchung mitmachen.
Was geprüft wird
- Bremsen, Lenkung, Reifen und Räder
- Beleuchtung, Blinker, Spiegel und Sicht nach hinten
- Laderaum: Zurrpunkte, Trennwand, Ladungssicherungsmittel
- Aufbauten wie Hebebühne oder Rampe
- Ausrüstung: Warnweste, Warndreieck, Verbandkasten, Warnleuchte
- Sitze, Gurte, Ein- und Ausstieg
Festgehalten werden Umfang der Prüfung, gefundene Mängel, ob das Fahrzeug weiter eingesetzt werden darf, Datum und Name des Prüfers. Eine Prüfplakette am Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben, macht den Nachweis bei Kontrollen aber einfacher.
UVV und TÜV im Vergleich
| UVV-Prüfung | Hauptuntersuchung (TÜV) | |
|---|---|---|
| Grundlage | DGUV Vorschrift 70 (Arbeitsschutz) | Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung |
| Wie oft | mindestens jährlich | je nach Fahrzeugart und Alter alle 1–2 Jahre |
| Wer prüft | Sachkundiger, auch eigene geschulte Mitarbeiter | amtlich anerkannte Prüforganisation |
| Schwerpunkt | Arbeitssicherheit, Ausrüstung, Laderaum | Verkehrssicherheit und Umwelt |
Die HU ersetzt die UVV-Prüfung also nicht – beide laufen nebeneinander.
Die tägliche Abfahrtskontrolle
Zusätzlich muss der Fahrer vor Beginn jeder Schicht prüfen, ob die Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen funktionieren: Licht, Reifen, Bremsen, Spiegel, Flüssigkeitsstände, Ladungssicherung. Mängel meldet er sofort; ist die Betriebssicherheit gefährdet, bleibt das Fahrzeug stehen. Am besten wird die Abfahrtskontrolle Teil der jährlichen Fahrerunterweisung.
Was passiert ohne Prüfung?
Ein festes Bußgeld nennt die Vorschrift nicht. Das Risiko liegt woanders: Kommt es zu einem Unfall, prüfen Berufsgenossenschaft und Versicherer, ob der Betrieb seine Pflichten erfüllt hat. Fehlt die Prüfung, droht der Vorwurf des Organisationsverschuldens – mit Regress und persönlicher Haftung der Verantwortlichen.
Checkliste
- Alle Fahrzeuge mit Datum der letzten UVV-Prüfung erfasst
- Nächste Prüfung terminiert, am besten zusammen mit Service oder HU
- Prüfprotokolle zentral abgelegt, mindestens bis zur nächsten Prüfung
- Abfahrtskontrolle in der Fahrerunterweisung behandelt
- Weg für Mängelmeldungen der Fahrer festgelegt
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 01.11.2026.