Kurz gesagt
- Wer Mitarbeitern Fahrzeuge überlässt, ist Halter und darf nur Personen mit gültiger Fahrerlaubnis fahren lassen (§ 21 StVG).
- Ein festes Intervall nennt das Gesetz nicht. Üblich ist: Original bei der Einstellung prüfen, danach alle 6 Monate – und jede Prüfung dokumentieren.
- Ein Gesetzentwurf will die Pflicht auf eine einmalige Prüfung ohne konkreten Anlass begrenzen. Bis er gilt, bleibt die halbjährliche Kontrolle der sichere Weg.
Warum der Arbeitgeber prüfen muss
Stellt ein Betrieb Fahrzeuge zur Verfügung, ist er in der Regel deren Halter. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz macht sich ein Halter strafbar, der anordnet oder zulässt, dass jemand sein Fahrzeug ohne die nötige Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot führt – vorsätzlich mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, fahrlässig mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe. „Ich wusste nicht, dass der Führerschein weg war“ hilft nur, wenn regelmäßig geprüft wurde.
Dazu kommt die Versicherung: Fährt jemand ohne gültige Fahrerlaubnis, kann der Versicherer Regress nehmen und in der Kasko die Leistung verweigern. Der Schaden bleibt dann ganz oder teilweise beim Betrieb.
Wie oft geprüft werden muss
Das Gesetz legt kein Intervall fest, eine höchstrichterliche Entscheidung dazu gibt es nicht. In der Praxis hat sich die halbjährliche Kontrolle durchgesetzt; Handwerkskammern empfehlen sie ausdrücklich. Bei konkretem Anlass – etwa einem Hinweis auf ein Fahrverbot oder nach einem Unfall – sofort erneut prüfen.
So läuft eine Kontrolle ab
- Original ansehen. Eine Kopie oder ein Foto genügt nicht.
- Person abgleichen. Foto und Name mit dem Fahrer vergleichen.
- Klassen und Auflagen prüfen. Passt die Klasse zum Fahrzeug (B, C1, C …)? Gibt es Auflagen, etwa eine Sehhilfe?
- Gültigkeit prüfen. Neue Kartenführerscheine sind befristet. Ausländische Führerscheine nur akzeptieren, wenn sie in Deutschland gelten.
- Dokumentieren. Datum, geprüfte Person und Prüfer festhalten – mit Unterschrift oder digitalem Vermerk.
- Nachweis aufbewahren. Kammern empfehlen mindestens fünf Jahre.
Eine Kopie des Führerscheins brauchst du für den Nachweis nicht. Ein Vermerk „gesehen am …, durch …“ ist datensparsamer und reicht als Beleg.
Darf ich die Kontrolle abgeben?
Ja. Die Prüfung kann auf Fuhrparkleitung oder Disposition übertragen werden – am besten schriftlich, mit klarer Zuständigkeit und Vertretung. Die Verantwortung, dass das System funktioniert, bleibt beim Unternehmen.
Checkliste
- Alle Fahrer mit Führerscheinklassen und Ablaufdatum erfasst
- Prüfintervall festgelegt (z. B. 6 Monate) und Erinnerung eingerichtet
- Zuständige Person benannt, Vertretung geregelt
- Jede Prüfung mit Datum und Prüfer dokumentiert
- Fahrer verpflichtet, Entzug oder Fahrverbot sofort zu melden
- Fahrzeuge nur mit passender Klasse vergeben
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 01.11.2026.